Bayer: Bodenbildung fällig?
Diese Analyse wurde am um Uhr erstellt.
Die Übernahme von Monsanto war eine der schlechteren Ideen bei Bayer. Der wegen der möglichen krebserregenden Wirkung des Unkrautvernichters Glyphosat in Klagen verwickelte deutsche Pharmariese ist mit einem Börsenwert von rund 31,75 Milliarden Euro mittlerweile nur noch halb so viel wert wie der Kaufpreis von Monsanto.
Die Bayer AG ist in einem Glyphosat-Prozess in den USA zu einer Rekordstrafe verurteilt worden. Es wird erwartet, dass das Unternehmen dem Kläger Schadensersatz und Strafen in Höhe von 2,25 Milliarden US-Dollar zahlt. Noch nie hat ein Gericht in dem seit 2018 schwelenden Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsrisiken durch den Unkrautvernichter ein so hohes Strafmaß verhängt. Die bisherige Höchststrafe in einem der US-Verfahren lag bei zwei Milliarden Dollar, die 2019 einem amerikanischen Ehepaar zugesprochen wurden. Bayer musste letztlich eine deutlich geringere Summe zahlen. Allerdings erregte der Fall damals aufgrund seiner Dimension großes Aufsehen und war ausschlaggebend dafür, dass Bayer kurze Zeit später Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung aufnahm. Diese Strategie bedeutet aber, dass Bayer in den kommenden Jahren mit weiteren Prozessen und saftigen Urteilen konfrontiert sein könnte.
Bayer AG (Tageschart in Euro)
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Wichtige Chartmarken
Widerstände: |
30,240 // 36,275 Euro |
Unterstützungen: |
28,235 // 22,985 Euro |
Zum Chart
Die Causa Glyphosat lastet schwer auf dem Aktienkurs. Die Aktie von Bayer hat 70 Prozent ihres Wertes seit der Übernahme von Monsanto verloren. Gemessen vom All Time High hat das Papier in der Spitze schon über 80 Prozent ihres Wertes eingebüßt. Die aktuelle Börsenkapitalisierung des deutschen Pharmakonzerns liegt bei nur mehr 31,75 Milliarden Euro und somit deutlich unter dem Kaufpreis von Monsanto in Höhe von 63 Milliarden US-Dollar. Dabei hatte es schon den Anschein, als ob sich der Aktienkurs in einer Bodenbildungsphase befindet, nachdem der Kursverlauf ab Anfang November 2020 bis Mitte August 2023 seitwärts tendierte. Doch das neuerliche Anschwellen der Klagewelle in den USA führte ab Mitte August 2023 zu einem neuerlichen Kursverfall von 45 Prozent. Bis zum finalen Bewertungstag des vorgestellten Inline-Optionsscheins am 17. Mai 2024 sollte sich an den grundsätzlichen Problemen bei Bayer nichts ändern. Bis zur unteren Knock-Out-Grenze müsste die Aktie weitere 23 Prozent verlieren. Werden die geplanten Gewinne in den Jahren 2024 bis 2026 von den Marktteilnehmern für plausibel erachtet, würde dies die erwarteten KGVs von 8,49 im Jahre 2024 auf 7,01 im Jahr 2026 senken. Dieser Faktor deutet darauf hin, dass sich der aktuelle Preisverfall abschwächen könnte.
Fazit
Mit einem Inline-Optionsschein bezogen auf die Aktie von Bayer (SU5RNY) können risikofreudige Anleger einen maximalen Auszahlungsbetrag von 10,00 Euro erzielen. Dafür muss sich der Kurs bis einschließlich 17.05.2024 durchgehend innerhalb der für den Inline-Optionsschein maßgeblichen Spanne zwischen 22,00 Euro auf der Unterseite und 42,00 Euro auf der Oberseite bewegen. Gerechnet vom Stand des Scheins am 05. Februar 2024 um 20.15 Uhr (Briefkurs 7,99 Euro) würde dies einem annualisierten Kursgewinn von 89,46 Prozent entsprechen. Wird eine der beiden Knock-Out-Schwellen erreicht, tritt ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ein. Falls der Kurs unter den Supportbereich bei 22,985 Euro fällt oder über den Widerstand bei 40,170 Euro klettert, sollte zur Vermeidung eines Knock-Outs der vorzeitige Ausstieg aus der spekulativen Position erwogen werden. Der Preis des Inline-Optionsscheins reagiert während der Laufzeit darauf, ob die Möglichkeit des Erreichens einer der beiden Schwellen zu- oder abnimmt.
Autor: Ingmar Königshofen, Inhaber Boerse-Daily.de
Produktidee (Stand 05.02.2024 20:50 Uhr)
Strategie für seitwärts gerichtete Kurse
Typ |
Inline-Optionsschein |
WKN |
|
Basiswert |
Bayer AG |
Unteres KO-Level |
22,00 Euro |
Oberes KO-Level |
42,00 Euro |
Laufzeit |
17.05.2024 |
Max. Auszahlung |
10,00 Euro |
Geld-/Briefkurs* |
7,69 / 7,99 Euro |
*Indikativ
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